25 Januar 2019
Erlaubnis gem. §34 c GewO erteilt
Am 16.11.2018 bzw. 15.10.2018 wurden den Geschäftsführern Wolfgang Horky und Stefan Horky die Erlaubnis nach §34 c der Gewerbeordnung, zur Ausübung des Gewerbes als Wohnimmobilienverwalter, erteilt. Mit der Erteilung erfüllt die Horky Hausverwaltung OHG die gesetzlichen Vorschriften zur Ausübung dieses Gewerbes.