9 Juni 2017
Fortbildungspflicht für Immobilienverwalter

Das vergangene Nacht im Bundestag beschlossene Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber noch ausbaufähig, so das Fazit des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland. „Die geplante Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren ist zwar besser als nichts, im Vergleich zur ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen Sachkundeprüfung jedoch zu wenig“, betont Haus & Grund-Präsident Warnecke. Positiv bewertet Warnecke, dass auch Mietverwalter in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Der neu eingeführte Begriff ‚Wohnimmobilienverwalter‘ umfasst nun gleichermaßen WEG- und Mietverwalter. „Damit wurde eine wichtige Forderung von Haus & Grund Deutschland erfüllt.“ Mit den künftig geltenden Erlaubnisvoraussetzungen für den Wohnimmobilienverwalter – Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Berufshaftpflichtversicherung – sei die Basis dafür geschaffen, dass das Berufsbild des Wohnimmobilienverwalters weiter geschärft werde.

 

(Quelle: http://www.hausundgrund.de/presse_1215.html)