25 Januar 2019
Erlaubnis gem. §34 c GewO erteilt

Am 16.11.2018  bzw. 15.10.2018 wurden den Geschäftsführern Wolfgang Horky und Stefan Horky die Erlaubnis nach §34 c der Gewerbeordnung, zur Ausübung des Gewerbes als Wohnimmobilienverwalter, erteilt. Mit der Erteilung erfüllt die Horky Hausverwaltung OHG die gesetzlichen Vorschriften zur Ausübung dieses Gewerbes.

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